Im Internationalen Privatrecht steht die wissenschaftliche Aufarbeitung der digitalen Revolution noch an den Anfängen. Bedarf es neuer, auf die digitale Revolution passgenau zugeschnittener Instrumente – ein „Kollisionsrecht 4.0“? Das Leitmotiv des Internationalen Privatrechts, nämlich die Suche nach dem „Sitz des Rechtsverhältnisses“, scheint bei manchen Erscheinungsformen der digitalen Revolution zu versagen: So sind blockchain-basierte Anwendungen dezentral konzipiert. Ihre Dezentralität widerstrebt der Idee eines „lokalen Zentrums“ des Rechtsverhältnisses.
In anderer, aber nicht weniger grundlegender Weise fordert auch künstliche Intelligenz das Kollisionsrecht heraus. Welches Recht entscheidet etwa über die Rechts- und Geschäftsfähigkeit autonomer Systeme?
Die Tagung versucht eine Annäherung an diese und ähnliche Fragen, denen das Internationale Privatrecht durch die digitale Revolution begegnet oder noch begegnen wird.
Termin: 08.11.2019, 9.00-18.30 Uhr
Es wird kein Tagungsbeitrag erhoben. Anmeldungen bitte bis spätestens 24.10.2019.
— Organisation: Prof. Dr. Stefan Arnold, LL.M. (Cambridge) und Prof. Dr. Gerald Mäsch –