Entscheidung des LG Hamburg zur urheberrechtlichen Zulässigkeit des Text und Data Mining zum Zwecke des KI-Trainings
Ist die Erstellung eines Datensatzes mit urheberrechtlich geschützten Inhalten, welcher zum Training generativer Künstlicher Intelligenz (ChatGPT, DALL-E, Midjourney, etc.) eingesetzt werden kann, urheberrechtlich zulässig? Über diese Frage hatte das Landgericht Hamburg in einem wegweisenden Urteil zu befinden (hierzu Radeisen/Suilmann, RAILS-Blog, 5.1.2025).
Nach einer kurzen Einführung in das Thema und einer Erläuterung der maßgeblichen Entscheidungsgründe haben wir in einem hochkarätig besetzten Panel mit Vertreter:innen aus Wissenschaft, Anwaltschaft und Politik über die Entscheidung diskutieren. Mit dabei sind:
- Prof. Dr. Katharina de la Durantaye, LL.M. (Yale), Professorin an der Humboldt-Universität zu Berlin
- Dr. Lisa Käde, B.Sc., Juristin für Künstliche Intelligenz und Open Source Software bei JBB Rechtsanwälte, RAILS-Geschäftsführung
- Tobias Bacherle, Mitglied des Deutschen Bundestages
Moderation: Paul Suilmann, Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Humboldt-Universität zu Berlin, Redakteur des RAILS-Blog